Beim Beschuldigten wurden insgesamt vier verschiedene Filme mit verbotenem pornografischen Inhalt sichergestellt, namentlich drei Filme mit sexuellen Handlungen mit Tieren und ein Film mit sexuellen Handlungen mit Gewaltdarstellungen. Zwei der Filme wurden doppelt abgespeichert. Die Filme sind abstossend, gehen jedoch auch kaum darüber hinaus, was zur Erfüllung des Tatbestandes erforderlich ist. Jeder Film zeigt eine Frau in der Opferrolle bzw. ein Mann, welcher ein Tier penetriert. Das objektive Tatverschulden ist bei Filmen höher als bei Fotos, was vorliegend jedoch relativiert