30 Die Kammer orientiert sich bei ihrer Beurteilung an den Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS- Richtlinien). Darin werden sogenannte Referenzsachverhalte abgebildet, welche einen Normalfall beschreiben, mit welchem der konkret zu beurteilende Sachverhalt verglichen werden kann. Es handelt sich dabei aber nicht etwa um einen Bussentarif wie z.B. in der Ordnungsbussenverordnung.