Da die Vorstrafe aber nicht einschlägig ist, führt sie nicht zu einer Erhöhung der Strafe. Die Täterkomponenten wirken sich insgesamt neutral aus, die festgesetzte Strafe bleibt damit unverändert. 20.4. Strafmass und Strafvollzug Zusammenfassend erachtet die Kammer für den Schuldspruch wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten als angemessen. Für Strafen über 12 Monaten kommt wie eingangs bereits erläutert als Strafart nur Freiheitsstrafe in Frage. Die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Gewährung eines bedingten Strafvollzuges sind vorliegend erfüllt (Art. 42 Abs. 1, Art.