Dies wird gestützt auf Art. 47 StGB leicht verschuldensmindernd im Rahmen einer Reduktion der Strafe um einen Monat berücksichtigt. Für die sexuellen Handlungen mit Kindern im Jahre 2014 ist unter Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatkomponenten eine Einsatzstrafe von 14 Monaten angemessen. 20.2. Asperation mit sexuellen Handlungen mit Kindern im 2015 / „hands-off“-Delikte (Verleitung zu sexuellen Handlungen an sich selber/ Fotos)