Zu einer im gewissen Umfange erhöhten Gefährdung des Rechtsgutes führt zudem die Art der Beziehung zwischen Opfer und Täter (vgl. dazu die nachfolgenden Erwägungen). Bezüglich der Art und Weise der Herbeiführung des Erfolges und der Verwerflichkeit des Handelns ist anzumerken, dass es sich beim Beschuldigten um den rund 20 Jahre älteren ehemaligen Turnlehrer der Geschädigten handelt. Wie die Vorinstanz zu Recht ausführt, nutzte der Beschuldigte seine Position als ehemaliger Lehrer, das Vertrauen, die Gefühle und die jugendliche Naivität von D.________ schamlos aus. Während D.________ für den Beschuldigten Gefühle empfand, ging es diesem einzig um seine sexuelle Befriedigung. Auch