19. Konkretes Vorgehen und Strafrahmen Der Beschuldigte hat sich der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und der mehrfachen Pornografie schuldig gemacht. Sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen Was die mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern anbelangt, so ist festzuhalten, dass der Beschuldigte über einen Zeitraum von 1 ½ Monaten mehrfach zum Nachteil desselben Opfers delinquiert hat. Der Beschuldigten hat mit dem noch nicht 16-jährigen Opfer im Dezember 2014 viermal Geschlechtsverkehr vollzogen und zweimal Zungenküssen ausgetauscht (hands-on-Delikte).