bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 197 Abs. 5 i.V. mit Abs. 1 StGB). Auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zum objektiven und subjektiven Tatbestand kann verweisen werden (pag. 594 f.). Ad Anklage Ziff. I.2.1. (6 pornografische Filme mit Tieren/Gewalt auf Festplatte) Auf den untersuchten Festplatten wurden vier elektronisch gespeicherte Filme mit sexuellen Handlungen mit Tieren festgestellt (davon haben zwei Filme den gleichen Inhalt wurden aber unter zwei unterschiedlichen Pfaden zu unterschiedlichen Zeiten abgespeichert).