Dabei habe er sich nie was überlegt, sondern wohl sogar noch darüber gelacht. Heute wisse er, dass das falsch war und betrachte es als schlimm (pag. 135 Z. 350). Die Daten vom Handy habe er regelmässig auf den Computer übertragen (pag. 135 Z. 379 f.). Die Dateipfade zeigen allerdings, dass die Aussagen des Beschuldigten, wonach er die Filme über einen Gruppenchat bekommen habe und diese vom Handy gespeichert würden und man sie dann nicht mehr weg bringen würde (pag. 135 Z. 369 ff., pag. 498 Z. 29 ff.), in dieser Allgemeinheit nicht zutreffen.