Der Beschuldigte schrieb, er wolle sie jetzt „genau so“ sehen; sie solle mehr davon schicken (pag. 219). Während D.________ Bilder schickte, gab der Beschuldigte Anweisungen („Hock mau mit gspreizte Bei vore Spiugu und zeig aues!“ pag. 222; „Händ wäg“ pag. 226; „Schieb dr mau ä Finger oder zwe“ pag. 252). Insgesamt sandte D.________ dem Beschuldigten an diesem Tag 29 Fotos, die sie halbnackt oder nackt vor dem Spiegel zeigen, unter anderem mit gespreizten Beinen vor dem Spiegel oder mit den Fingern in der Scheide. Der Beschuldigte betrachtete die Fotos zu seiner sexuellen Erregung („Ändgeil“ pag. 222; „Göttlech scharf“ pag. 230; „Ig fahre itz mau hei. Muess gloub eine abehole…