__ den Beschuldigten am 12. Dezember 2014 kurz nach 14:45 Uhr bei ihm zu Hause in halterlosen Strümpfen und geschminkt traf, ergibt sich aus dem WhatsApp-Chat (pag. 180). Aus dem folgenden Chat betreffend die auf das Bett gerichtete Kamera drängt sich wie oben bereits ausgeführt der Schluss auf, dass es auf dem Bett zu verfänglichen Handlungen kam.  Ebenso belegt der WhatsApp-Chat, dass es in der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 2014 zu einem weiteren Treffen beim Beschuldigten zu Hause kam (pag. 184 ff., vgl. dazu oben).