_ zudem dem Beschuldigten, er dürfe „iz de oh mau vo hingee“ (pag. 275). Ohne Zögern konnte sie auch Fragen zur Verhütung (mit Kondom, Videobefragung vom 10. Juli 2015, Zeitindex 11‘26‘‘) oder zum Orgasmus beim Oralverkehr (Videobefragung vom 10. Juli 2015, Zeitindex 11‘‘25‘) Auskunft geben. Die Aussagen von D.________ sind nicht nur isoliert betrachtet glaubhaft, sie sind stimmig inhaltlich, zeitlich und örtlich eingebettet, insbesondere in umfangreiche Chat-Nachrichten zwischen dem Beschuldigten und D.________. Dies gilt nicht nur bezüglich der Nachrichten im Umfeld des Kerngeschehens, sondern auch bezüglich des übrigen Chats. Das Chatprotokoll ab Januar 2015 zeigt klar, dass das Se-