Am nächsten Tag bedankte sich D.________ für alles beim Beschuldigten (pag. 197). Zusammenfassend ist festzuhalten, dass D.________ während den Befragungen widerspruchsfrei und konstant aussagte. Die Aussagen sind insgesamt detailliert und originell; die auf den Videoaufzeichnungen sichtbare Körpersprache stimmig. Eigene Gefühle werden nachvollziehbar wiedergegeben. Belastungs- und Aggravationstendenzen sind keine ersichtlich. Dies gilt sowohl beim Kern- wie auch beim Rahmengeschehen, so etwa bezüglich der zunehmenden Anforderungen des Beschuldigten anfangs 2015 wie auch bezüglich Autofahrt sowie des Sexualkontakts im Fahrzeug vom 15. März 2015 (pag.