Sie habe bei ihm übernachtet. Es sei bei Küssen geblieben (Videobefragung vom 10. Juli 2015, Zeitindex 9‘57‘‘). Die Aussagen von D.________ sind detailreich und authentisch. Sie schildert Nebensächlichkeiten (Altersgrenze beim Pub, Bezahlvorgang beim Taxi) und aggraviert nicht. Obwohl sie bei ihm übernachtete, sei es nur zu Küssen bekommen. Entgegen der Ansicht der Verteidigung ist es im Kontext und in Anbetracht der Vorgeschichte offensichtlich, dass es sich dabei um Zungenküsse handelte. Dass es am 24. Dezember 2014 zu einem Treffen im P.________ Pub kam, geht auch