14 che Aufzeichnung einen unverfänglichen Inhalt hätte. Vielmehr ist davon auszugehen, dass es auf dem Bett zu den von D.________ geschilderten sexuellen Handlungen kam. Zum vierten Geschlechtsverkehr kam es in den frühen Morgenstunden des 21. Dezember 2014. D.________ sagte aus, sie habe die Christmas Party in O.________ besucht. Sie sei mit dem letzten Zug nach C.________ gefahren (Videobefragung vom 10. Juli 2015, Zeitindex 10‘34‘‘). Vom Bahnhof sei sie dann in die Wohnung des Beschuldigten. Dort hätte sie mit ihm geschlafen.