_: „Jaa machi.. und ws isch ner ab denn? “ Beschuldigter: „Denn löschemer chli weniger oft. Mit 18ni müessemer de nümme lösche“) zeigt, dass das (Schutz-)Alter von D.________ ein Thema war. Dem Beschuldigten war – aus naheliegenden Gründen – daran gelegen, dass verfängliche Nachrichten nicht gespeichert werden. Das dritte Treffen mit Sexualverkehr habe stattgefunden, bevor der Beschuldigte ans Weihnachtsessen der Schule J.________ ging (Videobefragung vom 10. Juli 2015, Zeitindex 10‘27‘‘). Der Geschlechtsverkehr sei immer ähnlich abgelaufen. Sie hätten etwas getrunken, TV geschaut und dann begonnen, sich zu küssen.