61.1 ff.). Auf der Verpackung des Anzugs „Chilirose“ ist ein Modell abgebildet (pag. 62.5.) Im Schrittbereich innen des Catsuits wurden DNA-Spuren sichergestellt, welche D.________ zugeordnet werden konnten (pag. 63 f.), dies belegt, dass sie damit in Berührung gekommen ist. Die Tatsache, dass (optisch) keine Körperflüssigkeiten der beiden gefunden worden seien, lässt sich nachvollziehbar, damit erklären, dass sie laut ihren Aussagen ein Kondom benützt hätten. Als weitere Indizien für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von D.________ dienen zudem verschiedene WhatsApp-Nachrichten: Die bereits zitierte Nachricht vom 5. Dezember 2014, 17:26 Uhr, „Soo chumi sichr