Sie habe gesehen, wie man den Anzug anziehen müsse, da ein Model auf der Verpackung abgebildet war (Videobefragung vom 10. Juli 2015, Zeitindex 9‘36‘‘ ff.). Beim Anziehen sei der Beschuldigte nicht dabei gewesen. Er habe in der Stube gewartet, während sie sich umgezogen habe. Sie habe dann eine SMS geschickt, dass er kommen könne (Videobefragung vom 17. März 2015, Zeitindex 13‘51‘‘ ff.; Videobefragung vom 10. Juli 2015, Zeitindex 9‘37‘‘ ff.). Auf Vorhalt sagte D.________ aus, die Nachricht „Soo chumi sichr nid füre“ habe sie wohl damals geschrieben, da sie mit dem Catsuit nicht ins Wohnzimmer wollte (Videobefragung vom 10. Juli 2015, Zeitindex 9‘37‘‘ ff.). Er sei dann ins Zimmer gekommen.