__ von einer Person, vermutlich wegen Geld, angesprochen wurden (Videobefragung vom 17. März 2015, Zeitindex 12‘29‘‘), als Realitätskriterium zu werten. Entgegen der Ansicht der Verteidigung schilderte D.________ somit auch den anschliessenden Teil auf der W.________ detailliert. Dass sie erst auf Nachfrage hin den Kuss als Zungenkuss qualifiziere, tut ihrer Glaubhaftigkeit keinen Abbruch. Eine Woche später, am Sonntag, hätte sie den Beschuldigten nach einem YB- Match getroffen und sei anschliessend zu ihm nach Hause (Videobefragung vom 17. März 2015, Zeitindex 12‘17‘‘; Videobefragung vom 10. Juli 2015, Zeitindex 9‘23‘‘ ff.).