Insbesondere die Konversation im Chatverkehr betreffend Sex, Liebe, aufreizender Kleidung, Pille und Päärliclub wären mit dem Hintergrund einer rein platonischen Beziehung nicht nachvollziehbar. Zusammenfassend seien in Übereinstimmung mit der Vorinstanz die Aussagen des Opfers als glaubhaft zu erachten und darauf abzustellen. 11. Oberinstanzliche Beweiswürdigung betreffend Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern im November / Dezember 2014 („hands-on“ Delikte) Vorab kann auf die Erwägungen der Vorinstanz, welche die Aussagen von D.________ sowie des Beschuldigten unter Einbezug der sachlichen Beweismittel