Sie würden Lügensignale enthalten und stünden im Widerspruch zu den objektiven Beweismitteln (WhatsApp-Verlauf, Fotos, Video, Catsuit). Insbesondere die Chataufzeichnungen seien insgesamt so eindeutig, dass sie keinen Interpretationsspielraum zulassen würden. Der Beschuldigte habe zudem augenfällige Gründe, den Vorwurf zu leugnen (Angst Lehrerjob bzw. Lehrerpatent zu verlieren). Die Aussagen von D.________ seien dagegen sehr glaubhaft und würden viele Realkriterien enthalten (konstant im Kernpunkt, detailliert, Schilderungen von Nebensächlichkeiten, kein Motiv, keine übermässige Belastungstendenz etc.).