9 sondere hob er hervor, dass es keine Beweismittel und keine Indizien für den angeblich mehrfach stattgefundenen Geschlechtsverkehr und den Zungenküssen gebe. Aus dem WhatsApp-Chatverlauf lasse sich lediglich auf Treffen zwischen dem Beschuldigten und D.________ schliessen, jedoch nicht auf irgendwelche sexuellen Handlungen. Generell seien die Aussagen des Opfers widersprüchlich, schwammig und mit vielen Lügensignalen versetzt.