Und schliesslich am 6. Januar 2015 indem der Beschuldigte D.________ im Rahmen einer Chat-Konversation dazu aufforderte, ihm Fotos von ihr in sexuell aufreizenden Posen zu schicken und ihr dabei Anweisungen zur Vornahme sexueller Handlungen gab (u.a. mit gespreizten Beinen vor dem Spiegel zu sitzen und „alles“ zu zeigen, die Unterhosen aus-zuziehen, die Finger in die Scheide einzuführen), wobei D.________ diesen Aufforderungen nachkam und dem Beschuldigten mehrere entsprechende mit ihrem Mobiltelefon erstellte Fotos auf sein Mobiltelefon schickte.