____ diesen Anweisungen nachkam und dem Beschuldigten mehrere mit ihrem Mobiltelefon erstellte Fotos per WhatsApp auf dessen Mobiltelefon schickte, auf welchen sie halbnackt und ganz nackt in sexuell aufreizenden Posen (darunter ein Bild, auf welchem sie vor dem Spiegel nur mit Schuhen, halterlosen Strümpfen und einem offenen Hemd bekleidet posierte) sowie unter Vornahme sexueller Handlungen (zwei Bilder mit Masturbationszenen auf dem Bett liegend sowie in der Dusche stehend) abgebildet war.