Weiter indem der Beschuldigte am 4. Januar 2015 die damals 15 Jahre alte D.________ im Rahmen einer WhatsApp Chat-Konversation zunächst dazu aufforderte, halterlose Strümpfe anzuziehen und ihm Bilder davon zu schicken, anschliessend noch „perversere“ Bilder zu erstellen, auf denen sie Strapse und „sexy“ Unterwäsche trägt, während sie sich selber befriedigt, worauf D._____