Ausserdem wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe sich im Zeitraum vom 4. Januar 2015 bis 18. März 2015 mehrfach der Pornografie, durch Beschaffen, Besitz sowie evtl. Herstellen von verbotener Pornografie zum eigenen Konsum, schuldig gemacht. Dies indem am 18. März 2015 festgestellt wurde, dass des Beschuldigte auf der Festplatte seines Computers sowie einer externen Festplatte insgesamt sechs verbotene pornografische Filme gespeichert und damit besessen hatte, namentlich vier Filme mit sexuellen Handlungen mit Tieren sowie zwei Filme mit sexuellen Handlungen mit Gewaltdarstellungen, wobei diese Erzeugnisse zum