_; 2.2 Pornografie, mehrfach begangen in der Zeit vom 4. Januar bis am 18. März 2015 in Bern (betreffend sechs Filme und die Bilder pag. 208, 210, 220, 227, 228, 229, 231, 232, 236, 239, 242, 244, 245, 249 und 250). 3. Er sei zu verurteilen zu 3.1 einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von 2 Jahren; 3.2 einer Geldstrafe von 6 Tagessätzen zu je CHF 130.00, bedingt vollziehbar, mit einer Probezeit von 2 Jahren; 3.3 den erst- und den oberinstanzlichen Verfahrenskosten.