1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. Oktober 2016 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1.1 der Beschuldigte wegen mehrfacher Pornografie betreffend vier Bilder (pag. 234, 246, 253 und 255) von D.________ schuldig gesprochen worden ist; 1.2 auf den Widerruf der mit Strafbefehl vom 25. Juli 2014 ausgesprochenen bedingten Geldstrafe verzichtet worden ist. 2. Der Beschuldigte sei schuldig zu erklären wegen 2.1 sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen in der Zeit vom 24. November 2014 bis am 6. Januar 2015 in C.________ z.N. von D.________;