4 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 21. Oktober 2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 533). Auch die Staatsanwaltschaft erklärte am 24. Oktober 2016 innert Frist die Berufung (pag. 534). In der Berufungserklärung vom 16. Februar 2017 beschränkte die Generalstaatsanwaltschaft ihre Berufung auf den Sanktionspunkt.