1. Der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, Thun, vom 29.07.2014 für eine Geldstrafe gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. A.________ wird verwarnt. 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 150.00 werden A.________ auferlegt. III. Weiter wird verfügt: 1. Das amtliche Honorar von Rechtsanwalt B.________ wird zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt.