Während der Probezeit wird Bewährungshilfe angeordnet. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 3‘600.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 60 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 11‘000.00 und Auslagen von CHF 100.00, insgesamt bestimmt auf CHF 11‘100.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).