Der Umfang dieser Busse von 10 Tagessätzen der Geldstrafe erscheint angemessen. Bei einem Tagessatz von CHF 100.00 beträgt die Verbindungsbusse somit CHF 1‘000.00. Die verbleibende bedingte Geldstrafe beträgt noch 50 Tagesätze zu CHF 100.00, total ausmachend CHF 5‘000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist in Anwendung von Art. 106 Abs. 2 StGB auf 10 Tage festzulegen.