Gemäss dem am 20. April 2017 vom Beschuldigten ausgefüllten Formular über seine wirtschaftlichen Verhältnisse verdient er monatlich netto CHF 5‘000.00. Zu berücksichtigen ist neben dem Pauschalabzug von 25 % ein Unterstützungsbeitrag für seine Ehefrau von 15 %. Dies ergibt einen Tagessatz von CHF 100.00.