16. Tatkomponenten Die Privatklägerin wurde schwer verletzt. Sie musste eine lange Behandlung und Arbeitsunfähigkeit erdauern und hat bleibende Einschränkungen aus dem Unfall davon getragen. Ihre frühere berufliche Tätigkeit kann sie nicht mehr ausüben. Die Schwere der Verletzung wirkt sich eher leicht zu Lasten des Beschuldigten aus.