12. Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeachten der Sicherheitslinie Fahrzeuge müssen rechts, auf breiten Strassen innerhalb der rechten Fahrbahnhälfte fahren. Sie haben sich möglichst an den rechten Strassenrand zu halten, namentlich bei langsamer Fahrt und auf unübersichtlichen Strassen (Art. 34 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes [SVG; SR 741.01]). Auf Strassen mit Sicherheitslinien ist immer rechts dieser Linien zu fahren (Art. 34 Abs. 2 SVG). Indem der Beschuldigte die Sicherheitslinie gemäss Beweisergebnis überfuhr, hat er diese Ver-