Allerdings dürfte wohl kein Mensch auch wirklich zu jedem Zeitpunkt vollständig aufmerksam sein. 11.4 Aussagen der Auskunftspersonen Keine der befragten Auskunftspersonen konnte Angaben zum Verhalten der Privatklägerin oder des Beschuldigten vor der Kollision bzw. beim Abheben des Fahrzeugs der Privatklägerin machen. F.________, der mit seinem Lastwagen vor der Privatklägerin in Richtung Neuenburg fuhr, wurde auf der Unfallstelle und später auf dem Polizeiposten befragt. Als er einen Lärm gehört habe, habe er in den Rückspiegel geschaut. Er habe Teile herumfliegen und eine Staubwolke gesehen (pag. 20 und pag. 96).