Es fällt auf, dass der Beschuldigte zwar einige Unsicherheiten in seiner Erinnerung einräumt, was bei einem Strassenverkehrsunfall auch nicht ungewöhnlich ist, jedoch eigene Fehler wie eine kurze Unaufmerksamkeit oder ein Verlassen seiner Fahrspur von vornherein und auch in Anbetracht anders lautender Spuren kategorisch ausschliesst. So sagte er beispielsweise, er sei immer aufmerksam beim Fahren (pag. 322 Z. 34). Das ist grundsätzlich lobenswert. Allerdings dürfte wohl kein Mensch auch wirklich zu jedem Zeitpunkt vollständig aufmerksam sein.