322 Z. 20 f.). Das widerspricht jedoch den sich auf objektive Beweise stützenden technischen Berichten der Experten des UTD und des DTC und den Aussagen der Privatklägerin. Er versuchte sodann die technischen Befunde mit verschiedenen Varianten zu erklären. Bei der Staatsanwaltschaft sagte er aus, bei der Kollision sei der Airbag losgegangen und er habe nichts mehr gesehen. Da sei er wohl auf die andere Fahrbahn gelangt (pag. 112 Z. 54 ff.). Vor der Vorinstanz meinte er dann, durch den Zusammenstoss der beiden Fahrzeuge habe es ihn auf die linke Seite gestossen (pag. 322 Z. 38 f.).