99 Z. 47 ff.). Das Fahrzeug, das ihr entgegenkam, müsse etwas weiter entfernt gewesen sein, sie habe nämlich noch überlegt, dass der Lenker einen Unfall provozieren könnte, wenn er so fährt (pag. 99 Z. 52 ff., pag. 320 Z. 31 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte sie, es habe nicht viel Verkehr gehabt (pag. 320 Z. 24). 11.3 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte hat konstant ausgesagt, er sei immer auf seiner Fahrspur gefahren und die Kollision habe auf seiner Fahrspur stattgefunden (pag. 107 Z. 28., pag. 112 Z. 77 ff., pag. 322 Z. 20 f.).