Es sei mit grosser Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich der Toyota Landcruiser nicht ordnungsgemäss auf der temporären oran- ge-linierten Fahrspur befunden habe, sondern wohl eher auf der permanenten weiss-linierten Fahrspur gefahren sei (pag. 237). Anhand der gefunden Reifenprofilspuren des VW Golfs der Privatklägerin könne eine Linie gezogen werden, welche aufzeige, dass der VW Golf kontinuierlich von der Strasse weggelenkt habe. Sie gingen davon aus, dass der auf der falschen Spur entgegenkommende Toyota Landcruiser der Auslöser sein könnte (pag.