72 und 73). Gemäss UTD habe sich ein Teil des Fahrzeuges des Beschuldigten auf der Fahrspur der Privatklägerin befunden (pag. 73). Das DTC-Gutachten rekonstruierte den Kollisionspunkt relativ zur Fahrbahn aufgrund der festgestellten Flüssigkeitsspuren und des gesamten Kollisionsverlaufs. Daraus lasse sich schliessen, dass sich der Kollisionspunkt relativ zur Fahrbahn mittig auf der Fahrbahn (dauerhafte weiss-linierte, nicht temporäre orange-linierte Fahrspur) in Richtung Biel befinde (pag.