11. Beweiswürdigung der Kammer 11.1 Bericht des UTD und DTC-Gutachten Im Fotodossier des UTD wurde unter dem Buchstaben g der Legende (pag. 30.1) vermerkt, die Flüssigkeit (Kühlwasser und Öl) der erkennbaren Spur stamme vom Fahrzeug des Beschuldigten. Die Spur ist auf mehreren Fotos erkennbar (insbesondere auf pag. 40). Bei dieser ausgetretenen Flüssigkeit handle es sich um eine indirekte Spur, anhand derer die Kollisionszone hergeleitet werden könne. Diese befinde sich hier in etwa bzw. mindestens auf der orangen Sicherheitslinie (pag. 30.2 und pag. 72 und 73).