10. Vorbringen der Parteien 10.1 Vorbringen des Beschuldigten Fürsprecher B.________ bringt zur Verteidigung des Beschuldigten zusammengefasst vor, die Vorinstanz sei sich bei ihrer Entscheidfindung offenbar der Relevanz der Aussage von F.________ nicht bewusst gewesen. Dieser sei mit seinem Lastwagen vor der Privatklägerin unterwegs gewesen und habe seine Distanz zur Unfallstelle, als er anhielt, auf 50 bis 100 Meter geschätzt. Die Privatklägerin müsse direkt hinter dem Lastwagen gefahren sein. Der aus der Gegenrichtung kommende Beschuldigte habe den breiten Lastwagen problemlos passieren können.