8. Beweismittel Für die Prüfung des bestrittenen Sachverhalts liegen sowohl objektive als auch subjektive Beweismittel vor. Auf der objektiven Seite sind insbesondere Fotodossier, Unfallskizzen inkl. erläuternder Bericht und Spurenplan des Unfalltechnischen Dienstes (UTD) (pag. 30 ff.) sowie das verkehrstechnische Gutachten der Dynamic Test Center AG (DTC) vom 3. Juni 2016 (pag. 228 ff.) von Bedeutung. Die subjektiven Beweismittel bestehen aus den Aussagen des Beschuldigten (pag. 106 ff., pag. 110 ff. und pag. 322 f.), der Privatklägerin (pag.