Der Beschuldigte bestreitet hingegen, seine Fahrspur, die mit einer provisorischen orangen Sicherheitslinie von der Gegenfahrbahn abgetrennt war, verlassen zu haben. Er habe deshalb die Privatklägerin nicht dazu veranlasst, ihm auszuweichen, was deren Auffahren auf die Leitplanke und die anschliessende Kollision zur Folge hatte.