7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass die Privatklägerin auf die provisorische Leitplanke auffuhr, ihr Fahrzeug sich überschlug und mit dem entgegenkommenden Fahrzeug des Beschuldigten kollidierte. Ebenfalls unbestritten ist, dass sich die Privatklägerin bei diesem Unfall schwere Verletzungen mit den im Strafbefehl beschriebenen Folgen zuzog. Der Beschuldigte bestreitet hingegen, seine Fahrspur, die mit einer provisorischen orangen Sicherheitslinie von der Gegenfahrbahn abgetrennt war, verlassen zu haben.