Dadurch habe sich ihr Auto von der Fahrbahn abgehoben, sich überschlagen und sei mit dem Fahrzeug des Beschuldigten zusammengestossen. Aufgrund des Unfalles habe sich die Privatklägerin schwere Verletzungen insbesondere am Arm und am Kopf zugezogen, sodass sie heute nicht mehr auf dem ursprünglichen Beruf und nur noch Teilzeit arbeiten könne. Insbesondere habe sie die Sensibilität der einen Hälfte der Hand nicht wieder erlangt (pag. 155).