6. Vorwurf Mit Strafbefehl vom 29. Juni 2015 wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er sei am 6. Juni 2014 in Tüscherz auf der Neuenburgerstrasse im Bereich einer Baustelle, in welchem die ursprüngliche Sicherheitslinie durch eine orange, gezogene Sicherheitslinie ersetzt war, von der korrekten Spur abgekommen respektive nicht rechts von der Sicherheitslinie geblieben. Er habe aus Unachtsamkeit mindestens mit zwei Rädern die orange Sicherheitslinie (Trennungslinie) überfahren. Die ihm entgegenkommende Fahrerin (die Privatklägerin) habe versucht, einen Unfall mit