5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden als Beweisergänzungen ein aktueller Strafregisterauszug, ein aktueller ADMAS-Auszug und ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten eingeholt (pag. 416, 419 ff.). II. Sachverhalt und Beweiswürdigung