2 des Dispositives des Urteils PEN 15 561 vom 10. November 2016 vollumfänglich aufzuheben. 2. A.________, sei vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 6. Juni 2014 in Tüscherz z.N. von C.________, vollumfänglich freizusprechen. 3. Die Zivilklage von C.________ sei vollumfänglich abzuweisen. 4. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien vollumfänglich dem Kanton Bern zur Bezahlung aufzuerlegen. 5. Das Begehren von A.___