Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 120.00, ausmachend total CHF 6‘000.00, mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘200.00 mit Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen. Weiter verurteilte das Regionalgericht den Beschuldigten zur Bezahlung der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 11‘314.95 und zur Bezahlung einer Entschädigung an die Privatklägerin für ihre Aufwendungen im Verfahren von CHF 5‘198.90. Die Zivilklage der Privatklägerin verwies es wegen unzureichender Begründung/Bezifferung auf den Zivilweg (pag. 334 ff.).